Vom 25.Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundversorgung der EU (DSGVO). Es ist eine Reihe von Gesetzen die sich damit befassen wie Unternehmen die privaten Daten von Einzelpersonen erfassen und behandeln. Die DSGVO bezieht sich auf Unternehmen die in der EU ansässig sind oder auch in der EU tätig sind.
Der Zweck der DSGVO ist, dass Unternehmen eine einheitliche Regelung haben wie sie Daten eines Besuchers, auf ihrer Website oder deren Nutzer, verarbeiten. Die Verwendung und Erhebung personenbezogener Daten im Internet hat sich stark verändert und macht es daher notwendig Regelungen einzuführen. Hierbei geht es auch um die Transparenz darüber wie diese Daten behandelt werden.
Folgende Dinge müssen Sie beachten:
– Dokumentationspflicht, wie das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
– Rechtzeitig Meldung von Datenschutzvorfällen.
– Verpflichtung zur datenschutzfreundlichen Gestaltung der eingesetzten IT. (https://dsgvo-gesetz.de/art-25-dsgvo/)
– Ab zehn Mitarbeitern muss ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt und gemeldet werden. Dieser muss entsprechend zertifiziert sein.
-Einwilligungsmanagement
– Transparenzgebot, welches besagt, dass Personen über die Verarbeitung der Daten rechtzeitig informiert werden müssen. Angebunden an ein Löschkonzept.
Bei der Umsetzung der DSGVO gibt es viele Dinge zu beachten. Dabei sind sie alle gleich wichtig, denn fehlt eines davon und befolgen Sie damit nicht die Gesetzeslage, drohen Ihnen im schlimmsten Fall hohe Strafen.
Vorsicht ist hierbei definitiv besser als Nachsicht.
Viele der vorgegebenen Maßnahmen sind den meisten Unternehmern gar nicht bewusst. Dabei geht es nicht nur um Cookie-Abfragen oder der Rundmail bei Änderungen in der Datenverarbeitung.
Bei all den Regelungen nicht den Überblick zu verlieren ist bei der Thematik der DSGVO besonders wichtig. Wie bereits erwähnt ist eine Einhaltung dieser Verordnung zwar auf den ersten Blick kompliziert aber unumgänglich.
Viele Unternehmen übersehen einige Punkte des Gesetzes und laufen damit Gefahr hohe Strafen zu bekommen. DSGVO hört nicht bei der Zustimmung zu Cookies auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir behalten den Überblick